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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
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 Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026

 1. Geltungsbereich 
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 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der SchäferSoft GmbH, Steinstrasse 1, 8574 Lengwil, Schweiz (nachfolgend «SchäferSoft» oder «wir») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Sie»). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn SchäferSoft diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 2. Leistungen 
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 SchäferSoft erbringt Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Webentwicklung, Mobile-App-Entwicklung, Beratung, Hosting und verwandter digitaler Dienstleistungen. Art und Umfang der Leistungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

 3. Angebote und Vertragsschluss 
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 Unsere Offerten sind während der darin genannten Gültigkeitsdauer verbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme der Offerte durch den Kunden zustande. Wird ein Fixpreis oder ein Kostendach vereinbart, kann dieses nur durch einen schriftlich vereinbarten Change Request angepasst werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 4. Preise und Zahlungsbedingungen 
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 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist SchäferSoft berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu erheben. Bei Projekten mit grösserem Umfang kann eine Anzahlung oder Teilzahlungen vereinbart werden.

 5. Mitwirkungspflichten des Kunden 
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 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von SchäferSoft und können zu einer Anpassung von Terminen und Kosten führen.

 6. Termine und Fristen 
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 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. SchäferSoft bemüht sich, vereinbarte Zeiträume einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Kunden oder unvorhersehbare technische Schwierigkeiten verursacht werden.

 7. Abnahme 
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 Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 8. Gewährleistung und Sicherheitsupdates 
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 SchäferSoft gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Innerhalb dieser Frist behebt SchäferSoft nachgewiesene und reproduzierbare Mängel kostenlos. Als Mangel gilt eine Abweichung der Leistung von der vereinbarten Spezifikation. Änderungswünsche, neue Anforderungen und Erweiterungen gelten nicht als Mangel. Ausgenommen sind Mängel, die auf unsachgemässe Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich von SchäferSoft liegen. Während 3 Monaten ab Inbetriebnahme (Livegang) stellt SchäferSoft für die gelieferte Software kostenlos Sicherheitsupdates bereit. Diese umfassen sicherheitsrelevante Aktualisierungen der eingesetzten Frameworks und Abhängigkeiten innerhalb der jeweils eingesetzten Hauptversion. Nicht umfasst sind neue Funktionen, Upgrades auf eine neue Hauptversion und Anpassungen an geänderte Anforderungen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgen Sicherheitsupdates im Rahmen eines Wartungsvertrags oder werden nach Aufwand verrechnet. Betreibt der Kunde die Software selbst, stellt er SchäferSoft den dafür nötigen Zugang zur Verfügung oder spielt die bereitgestellten Updates selbst ein.

 9. Haftung 
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 Die Haftung von SchäferSoft ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.

 10. Geistiges Eigentum und Quellcode 
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 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von SchäferSoft für den Kunden entwickelten Werken, einschliesslich des Quellcodes, gehen mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung behält SchäferSoft sämtliche Rechte an den erstellten Werken. Allgemein verwendbare Bibliotheken, Frameworks und Werkzeuge, die von SchäferSoft eingesetzt oder entwickelt werden, bleiben Eigentum von SchäferSoft. Der Kunde erhält daran ein unbefristetes, unentgeltliches und nicht-exklusives Recht zur Nutzung, Änderung und Weitergabe im Rahmen der für ihn entwickelten Software. Für eingesetzte Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzen.

 11. Vertraulichkeit 
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 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

 12. Datenschutz 
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 SchäferSoft verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer [Datenschutzerklärung](https://schaefersoft.ch/datenschutz).

 13. Kündigung 
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 Sofern nicht anders vereinbart, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Bei laufenden Projekten sind bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung vollständig zu vergüten. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 14. Schlussbestimmungen 
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 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Kreuzlingen, Kanton Thurgau, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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